ESRS 1 QC 12.

Anlage B: Qualitative Merkmale von Informationen

Vergleichbarkeit

QC 12.

Vergleichbarkeit bedeutet nicht Gleichförmigkeit. Damit Informationen vergleichbar sind, müssen ähnliche Elemente ähnlich aussehen, und unterschiedliche Elemente müssen unterschiedlich aussehen. Die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen wird nicht dadurch verbessert, dass man aus unterschiedlich aussehenden Elementen ähnlich aussehende Elemente macht oder umgekehrt.

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SAAAJ-58279