ESRS 1 122.

9. Verknüpfungen mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung und damit verbundenen Informationen

9.1 Aufnahme von Informationen mittels Verweis

122.

Bei der Erstellung seiner Nachhaltigkeitserklärung unter Verwendung von Aufnahmen mittels Verweis achtet das Unternehmen auf die Einheitlichkeit der übermittelten Informationen und stellt sicher, dass durch die Aufnahme mittels Verweis die Lesbarkeit der Nachhaltigkeitserklärung nicht beeinträchtigt wird. Anlage G Beispiel für die Aufnahme von Informationen mittels Verweis dieses Standards enthält ein anschauliches Beispiel für eine Aufnahme mittels Verweis (siehe ESRS 2 BP-2).

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SAAAJ-58279