ESRS 1 116.

8. Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

8.2 Inhalt und Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

116.

Die nach sektorspezifischen ESRS vorgeschriebenen Angaben werden nach Berichterstattungsbereichen und gegebenenfalls nach Nachhaltigkeitsthemen gruppiert. Sie werden zusammen mit den Angaben dargestellt, die nach dem ESRS 2 und den entsprechenden themenbezogenen ESRS erforderlich sind.

Fundstelle(n):
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SAAAJ-58279