ESRS 1

Anlage B: Qualitative Merkmale von Informationen

Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS 1 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards. In der vorliegenden Anlage werden die qualitativen Merkmale definiert, welche die in der gemäß den ESRS erstellten Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen aufweisen müssen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279