ESRS 1 AR 9.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Doppelte Wesentlichkeit

Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen

AR 9.

Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen und der Ermittlung der zu übermittelnden wesentlichen Aspekte geht das Unternehmen in folgenden drei Schritten vor:

  1. Verständnis der Zusammenhänge in Bezug auf seine Auswirkungen, einschließlich der Tätigkeiten, der Geschäftsbeziehungen und der Interessenträger,

  2. Ermittlung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl negativer als auch positiver Art), auch in Zusammenarbeit mit Interessenträgern und Sachverständigen. In diesem Schritt kann sich das Unternehmen auf wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen zu den Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte,

  3. Bewertung der Wesentlichkeit der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen und Bestimmung der wesentlichen Aspekte. In diesem Schritt legt das Unternehmen Schwellenwerte fest, um zu bestimmen, welche der Auswirkungen in seiner Nachhaltigkeitserklärung zu berücksichtigen sind.

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SAAAJ-58279