ESRS 1 41.

3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen

3.3 Doppelte Wesentlichkeit

41.

Die wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unternehmens entsprechen den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die nach dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit ermittelt wurden und daher in seiner Nachhaltigkeitserklärung angegeben werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279