ESRS 1 46.

3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen

3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen

46.

In Bezug auf positive Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf

  1. dem Ausmaß und Umfang der Auswirkungen (bei tatsächlichen Auswirkungen) und

  2. dem Ausmaß, Umfang und der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen (bei potenziellen Auswirkungen).

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SAAAJ-58279