ESRS 1 67.

5. Wertschöpfungskette

5.1 Bericht erstattendes Unternehmen und Wertschöpfungskette

67.

Sind verbundene oder gemeinsame Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert oder im Abschluss anteilsmäßig konsolidiert werden, Teil der Wertschöpfungskette des Unternehmens (beispielsweise als Lieferanten), hat das Unternehmen Informationen über diese verbundenen oder gemeinsamen Unternehmen gemäß Absatz 63 im Einklang mit dem Ansatz für die anderen Geschäftsbeziehungen in der Wertschöpfungskette bereitzustellen. In diesem Fall beschränken sich die Daten des verbundenen oder gemeinsamen Unternehmens bei der Festlegung von Auswirkungsparametern nicht auf die gehaltenen Anteile, sondern beruhen auf den Auswirkungen, die durch die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit seinen Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang stehen.

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SAAAJ-58279