ESRS 1 11.

1. ESRS-Kategorien, Berichterstattungsbereiche und Konventionen für die Ausarbeitung

1.1 ESRS-Kategorien

11.

Gelangt das Unternehmen zu dem Schluss, dass Auswirkungen, Risiken oder Chancen, die nicht oder mit nur unzureichender Granularität durch einen ESRS abgedeckt sind, aufgrund ihrer spezifischen Fakten und Umstände dennoch wesentlich sind, so stellt es zusätzlich zu den in den drei ESRS-Kategorien festgelegten Angaben weitere unternehmensspezifische Angaben zur Verfügung, die es den Nutzern ermöglicht, die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken oder Chancen des Unternehmens nachzuvollziehen. Die Anwendungsanforderungen AR 1 bis AR 5 enthalten weitere Leitlinien im Hinblick auf unternehmensspezifische Angaben.

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SAAAJ-58279