ESRS 1 24.

3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen

3.1 Interessenträger und ihre Bedeutung für die Bewertung der Wesentlichkeit

24.

Die Zusammenarbeit mit betroffenen Interessenträgern ist für das laufende Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Unternehmens (siehe Kapitel 4 Sorgfaltspflicht) und die Bewertung der nachhaltigkeitsbezogenen Wesentlichkeit von entscheidender Bedeutung. Dazu gehören auch die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen, die dann in das Bewertungsverfahren einfließen, um die wesentlichen Auswirkungen für die Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermitteln (siehe Abschnitt 3.4 dieses Standards).

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SAAAJ-58279