ESRS 1 137.

10 Übergangsbestimmungen

10.4 Übergangsbestimmung: Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden

137.

Anlage C Liste der schrittweisen Angabepflichten dieses Standards enthält Bestimmungen für schrittweise Angabepflichten oder Datenpunkte der Angabepflichten in ESRS, die im ersten Jahr bzw. in den ersten Jahren der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung im Rahmen des ESRS ausgelassen werden können oder nicht anwendbar sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279