ESRS 1 93.

7. Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

7.3 Aktualisierung der Angaben über Ereignisse nach Ende des Berichtszeitraums

93.

Es kann vorkommen, dass das Unternehmen Informationen nach dem Berichtszeitraum, jedoch vor der Zustimmung zur Veröffentlichung des Lageberichts erhält. Liefern diese Informationen Belege oder Erkenntnisse zu den am Ende des Berichtszeitraums bestehenden Bedingungen, aktualisiert das Unternehmen gegebenenfalls die Schätzungen und Angaben zur Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der neuen Informationen.

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SAAAJ-58279