ESRS 1 48.

3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen

3.5 Finanzielle Wesentlichkeit

48.

Das Verfahren zur Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit entspricht der Ermittlung von Informationen für die Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Bereitstellung von Ressourcen an ein Unternehmen als wesentlich angesehen werden. Insbesondere gelten Informationen für die Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung als wesentlich, wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sich eine Auslassung, Falschangabe oder Verschleierung dieser Informationen auf Entscheidungen auswirken kann, die sie auf der Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens treffen.

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SAAAJ-58279