ESRS 1 AR 11.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Doppelte Wesentlichkeit

Merkmale des Schweregrads

AR 11.

Jedes der drei Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit) kann schwerwiegende negative Auswirkungen mit sich bringen. Im Falle möglicher negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte hat der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit.

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SAAAJ-58279