ESRS 1

Anlage D: Aufbau der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung

Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS 1 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards im Hinblick auf die Berichterstattung in vier Teilen gemäß Absatz 115.


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Teil des Lageberichts
ESRS-Kodifizierung
Titel
1.
Allgemeine Informationen
ESRS 2
Allgemeine Angaben, einschließlich der Informationen, die im Rahmen der Anwendungsanforderungen für die in Anlage C des ESRS 2 aufgeführten themenbezogenen ESRS bereitgestellt werden.
2.
Umweltinformationen
Entfällt
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
 
 
ESRS E1
Klimawandel
 
 
ESRS E2
Umweltverschmutzung
 
 
ESRS E3
Wasser- und Meeresressourcen
 
 
ESRS E4
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
 
ESRS E5
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
3.
Sozialinformationen
ESRS S1
Eigene Belegschaft
 
 
ESRS S2
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
 
 
ESRS S3
Betroffene Gemeinschaften
 
 
ESRS S4
Verbraucher und Endnutzer
4.
Governance-Informationen
ESRS G1
Unternehmenspolitik

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279