ESRS 1 AR 6.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Doppelte Wesentlichkeit

Interessenträger und ihre Bedeutung für die Bewertung der Wesentlichkeit

AR 6.

Neben den in Absatz 22, aufgeführten Kategorien von Interessenträgern kommen häufig folgende Kategorien von Interessenträgern vor: Beschäftigte und andere Arbeitskräfte, Lieferanten, Verbraucher, Kunden, Endnutzer, lokale Gemeinschaften und schutzbedürftige Gruppen, Behörden, einschließlich Regulierungsbehörden, Aufsichtsbehörden und Zentralbanken.

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SAAAJ-58279