ESRS 1 14.

1. ESRS-Kategorien, Berichterstattungsbereiche und Konventionen für die Ausarbeitung

1.3 Konventionen zur Ausarbeitung

14.

In allen ESRS bezieht sich der Begriff

  1. Auswirkungen” auf positive und negative nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, die im Rahmen einer Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen ermittelt wurden (siehe Abschnitt 3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen). Er bezieht sich sowohl auf die tatsächlichen als auch auf mögliche künftige Auswirkungen;

  2. Risiken und Chancen” auf die nachhaltigkeitsbezogenen finanziellen Risiken und Chancen des Unternehmens, einschließlich solcher, die sich aus Abhängigkeiten von natürlichen, personellen und sozialen Ressourcen ergeben, die im Rahmen einer Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit ermittelt wurden (siehe Abschnitt 3.5).

Diese werden zusammen als „Auswirkungen, Risiken und Chancen” (impacts, risks and opportunities, IRO) bezeichnet. Sie tragen dem in Abschnitt 3 beschriebenen Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit von ESRS Rechnung.

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SAAAJ-58279