ESRS 1 QC 11.

Anlage B: Qualitative Merkmale von Informationen

Vergleichbarkeit

QC 11.

Einheitlichkeit steht mit der Vergleichbarkeit in Zusammenhang, ist jedoch nicht das Gleiche. Einheitlichkeit bezieht sich auf die Anwendung der gleichen Ansätze oder Methoden für denselben Nachhaltigkeitsaspekt in mehreren Berichtszeiträumen durch das Unternehmen und andere Unternehmen. Einheitlichkeit hilft dabei, das Ziel der Vergleichbarkeit zu erreichen.

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SAAAJ-58279