ESRS 1 91.

7. Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

7.2 Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

91.

Einige ESRS verlangen die Angabe von bestimmten Informationen, beispielsweise Erläuterungen zu möglichen künftigen Ereignissen mit ungewissem Ausgang. Bei der Beurteilung, ob Informationen über solche möglichen künftigen Ereignisse wesentlich sind, stützt sich das Unternehmen auf die in Kapitel 3 dieses Standards genannten Kriterien und berücksichtigt Folgendes:

  1. die erwarteten finanziellen Auswirkungen der Ereignisse (die möglichen Folgen),

  2. den Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt, die sich aus den möglichen Folgen ergeben, unter Berücksichtigung der unter Absatz 45 genannten Schweregrad-Faktoren, und

  3. die gesamte Bandbreite der möglichen Folgen und die Wahrscheinlichkeit der möglichen Folgen innerhalb dieser Bandbreite.

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SAAAJ-58279