ESRS 1 QC 7.

Anlage B: Qualitative Merkmale von Informationen

Wahrheitsgetreue Darstellung

QC 7.

Eine neutrale Darstellung erfordert eine unvoreingenommene Auswahl und Angabe von Informationen. Informationen sind neutral, wenn sie nicht einseitig, gewichtet, hervorgehoben, abgeschwächt oder auf andere Weise verändert werden, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Nutzer diese Informationen auf positivere oder negativere Weise aufnehmen. Sie müssen ausgewogen sein, d. h. günstige/positive und ungünstige/negative Aspekte abdecken. Sowohl negative als auch positive wesentliche Auswirkungen hinsichtlich der Wesentlichkeit der Auswirkungen sowie wesentliche Risiken und Chancen unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Wesentlichkeit werden gleichermaßen berücksichtigt. Alle angestrebten Nachhaltigkeitsinformationen, z. B. Ziele oder Pläne, müssen sowohl Bestrebungen als auch Faktoren abdecken, die das Unternehmen daran hindern könnten, diese Ziele zu erreichen, um eine neutrale Darstellung sicherzustellen.

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SAAAJ-58279