ESRS 1 QC 5.

Anlage B: Qualitative Merkmale von Informationen

Wahrheitsgetreue Darstellung

QC 5.

Um von Nutzen zu sein, müssen die Informationen nicht nur relevante Phänomene darstellen, sondern auch die Substanz der Phänomene, die sie darstellen sollen, wahrheitsgetreu wiedergeben. Eine wahrheitsgetreue Darstellung setzt voraus, dass die Informationen i) vollständig, ii) neutral und iii) korrekt sind.

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SAAAJ-58279