ESRS 1 QC 18.

Anlage B: Qualitative Merkmale von Informationen

Verständlichkeit

QC 18.

Die Klarheit könnte verbessert werden, indem zwischen Informationen über Entwicklungen im Berichtszeitraum und „stetigen” Informationen, die sich von einem Zeitraum zum nächsten relativ wenig verändern, unterschieden wird. Dies kann beispielsweise erfolgen, indem die Merkmale der nachhaltigkeitsbezogenen Governance- und Risikomanagementverfahren des Unternehmens, die sich seit dem vorangegangenen Berichtszeitraum geändert haben, und die unverändert gebliebenen Merkmale getrennt voneinander beschrieben werden.

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SAAAJ-58279