ESRS 1 AR 8.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Doppelte Wesentlichkeit

Interessenträger und ihre Bedeutung für die Bewertung der Wesentlichkeit

AR 8.

Die Bewertung der Wesentlichkeit erfolgt auf der Grundlage des Dialogs mit den betroffenen Interessenträgern. Das Unternehmen kann mit den betroffenen Interessenträgern oder ihren Vertretern (z. B. Beschäftigten oder Gewerkschaften) sowie den Nutzern der Nachhaltigkeitsberichterstattung und anderen Sachverständigen zusammenarbeiten, um Beiträge oder Rückmeldungen zu seinen Schlussfolgerungen in Bezug auf seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu erhalten.

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SAAAJ-58279