ESRS 1 AR 7.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Doppelte Wesentlichkeit

Interessenträger und ihre Bedeutung für die Wesentlichkeitsanalyse

AR 7.

Die Natur kann als „stiller Interessenträger“ betrachtet werden. In diesem Fall können Umweltdaten und Daten zur Erhaltung der Arten in die Wesentlichkeitsanalyse einfließen.

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SAAAJ-58279