ESRS 1 AR 4.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Unternehmensspezifische Angaben

AR 4.

Bei der Erstellung seiner unternehmensspezifischen Angaben achtet das Unternehmen sorgfältig auf Folgendes:

  1. Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Relevanz der bereitgestellten Informationen, wobei anerkannt wird, dass die Vergleichbarkeit bei unternehmensspezifischen Angaben eingeschränkt sein kann. Das Unternehmen prüft, ob die verfügbaren und einschlägigen Rahmen, Initiativen, Standards und Referenzwerte (z. B. technisches Material des International Sustainability Standards Board oder der Global Reporting Initiative) Elemente enthalten, die die Vergleichbarkeit so weit wie möglich unterstützen können, sowie

  2. die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf: Die Einheitlichkeit der Methoden und Angaben ist ein Schlüsselfaktor für die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279