Anlage A: Anwendungsanforderungen
Unternehmensspezifische Angaben
AR 3.
Bei der Bestimmung der Nützlichkeit von Kennzahlen für die Einbeziehung in seine unternehmensspezifischen Angaben hat das Unternehmen zu prüfen, ob
- seine gewählten Leistungskennzahlen Aufschluss geben über: - die Wirksamkeit seiner Praktiken zur Verringerung der negativen Ergebnisse und/oder zur Erhöhung der positiven Ergebnisse für Mensch und Umwelt (in Bezug auf die Auswirkungen) und/oder 
- die Wahrscheinlichkeit, dass seine Praktiken zu finanziellen Effekten (in Bezug auf Risiken und Chancen) auf das Unternehmen führen, 
 
- die gemessenen Ergebnisse hinreichend zuverlässig sind, also nicht übermäßig viele Annahmen und Unbekannte enthalten, wodurch die Kennzahlen zu willkürlich würden, um eine wahrheitsgetreue Darstellung zu ermöglichen, und 
- es ausreichende kontextbezogene Informationen bereitgestellt hat, um Leistungskennzahlen angemessen interpretieren zu können, und ob Variationen dieser kontextbezogenen Informationen die Vergleichbarkeit der Kennzahlen im Zeitverlauf beeinflussen können. 
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  SAAAJ-58279