ESRS 1 AR 2.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
Unternehmensspezifische Angaben
AR 2.
Bei der Erstellung unternehmensspezifischer Angaben stellt das Unternehmen sicher, dass
- die Angaben den qualitativen Merkmalen der Informationen gemäß Kapitel 2 Qualitative Merkmale von Informationen entsprechen und 
- die Angaben gegebenenfalls alle wesentlichen Informationen im Zusammenhang mit den Bereichen Governance, Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, sowie Kennzahlen und Ziele (siehe ESRS 2 Kapitel 2 bis 5) enthalten. 
Fundstelle(n):
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  SAAAJ-58279