ESRS 1 AR 2.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Unternehmensspezifische Angaben

AR 2.

Bei der Erstellung unternehmensspezifischer Angaben stellt das Unternehmen sicher, dass

  1. die Angaben den qualitativen Merkmalen der Informationen gemäß Kapitel 2 Qualitative Merkmale von Informationen entsprechen und

  2. die Angaben gegebenenfalls alle wesentlichen Informationen im Zusammenhang mit den Bereichen Governance, Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, sowie Kennzahlen und Ziele (siehe ESRS 2 Kapitel 2 bis 5) enthalten.

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SAAAJ-58279