Anlage A: Anwendungsanforderungen
Unternehmensspezifische Angaben
AR 2.
Bei der Erstellung unternehmensspezifischer Angaben stellt das Unternehmen sicher, dass
die Angaben den qualitativen Merkmalen der Informationen gemäß Kapitel 2 Qualitative Merkmale von Informationen entsprechen und
die Angaben gegebenenfalls alle wesentlichen Informationen im Zusammenhang mit den Bereichen Governance, Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, sowie Parameter und Ziele (siehe ESRS 2 Kapitel 2 bis 5) enthalten.
Fundstelle(n):
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SAAAJ-58279