ESRS 1 AR 18.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Doppelte Wesentlichkeit

Inhalt und Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

AR 18.

Zur Veranschaulichung von Absatz 115 in Abschnitt 8.2 Inhalt und Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung dieses Standards kann ein Unternehmen, das Umwelt- und Sozialaspekte im Rahmen desselben Konzepts angeht, Querverweise anführen. Das bedeutet, dass das Unternehmen in seinen umweltbezogenen Angaben über das Konzept Bericht erstatten kann und in den einschlägigen Angaben zu sozialen Aspekten darauf verweisen kann – oder umgekehrt. Eine themenübergreifende konsolidierte Darstellung von Konzepten ist zulässig.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279