Bei der Wesentlichkeitsanalyse zu
berücksichtigende Nachhaltigkeitsaspekte
AR 16.
Bei der
Wesentlichkeitsanalyse
hat das Unternehmen die folgende Liste von
Nachhaltigkeitsaspekten
zu berücksichtigen, die in den themenbezogenen ESRS behandelt werden. Wird ein
bestimmter Nachhaltigkeitsaspekt aus dieser Liste im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens (siehe
ESRS 2
IRO-1) als wesentlich bewertet, so hat das Unternehmen gemäß den entsprechenden
Angabepflichten des jeweiligen themenbezogenen ESRS Bericht zu erstatten. Die
Verwendung dieser Liste ersetzt nicht das Verfahren zur Ermittlung der
wesentlichen Aspekte. Bei der Liste handelt es sich um ein Instrument zur
Unterstützung der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens. Das Unternehmen muss
bei der Ermittlung der wesentlichen Aspekte auch seine eigenen konkreten
Umstände berücksichtigen. Falls erforderlich, erstellt das Unternehmen außerdem
unternehmensspezifische Angaben zu wesentlichen
Auswirkungen, Risiken
und Chancen, die nicht
unter ESRS fallen, wie in Absatz 11 dieses Standards beschrieben.
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