Bei der Bewertung der
Wesentlichkeit zu berücksichtigende Nachhaltigkeitsaspekte
AR 16.
Bei der Bewertung der
Wesentlichkeit berücksichtigt das
Unternehmen die folgende Liste von
Nachhaltigkeitsaspekten, die in den
themenbezogenen ESRS behandelt werden. Wird ein bestimmter
Nachhaltigkeitsaspekt aus dieser Liste im Rahmen der Bewertung der
Wesentlichkeit des Unternehmens (siehe ESRS 2 IRO-1) als wesentlich bewertet,
so erstattet das Unternehmen gemäß den entsprechenden Angabepflichten des
jeweiligen themenbezogenen ESRS Bericht. Die Verwendung dieser Liste ersetzt
nicht das Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Aspekte. Bei der Liste
handelt es sich um ein Instrument zur Unterstützung der Bewertung der
Wesentlichkeit durch das Unternehmen. Das Unternehmen muss bei der Ermittlung
der wesentlichen Aspekte auch seine eigenen spezifischen Umstände
berücksichtigen. Falls erforderlich, erstellt das Unternehmen außerdem
unternehmensspezifische Angaben zu wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen, die
nicht unter ESRS fallen, wie in Absatz 11 dieses Standards beschrieben.
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