ESRS 1 AR 11.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
Doppelte Wesentlichkeit
Merkmale des Schweregrads
AR 11.
Jedes der drei Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit) kann schwerwiegende negative Auswirkungen mit sich bringen. Im Falle möglicher negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte hat der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit.
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SAAAJ-58279