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ESRS 1 94.

7. Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

7.3 Aktualisierung der Angaben über Ereignisse nach Ende des Berichtszeitraums

94.

Wenn diese Informationen Belege oder Erkenntnisse zu wesentlichen Transaktionen, sonstigen Ereignissen und Bedingungen liefern, die nach dem Ende des Berichtszeitraums eintreten, legt das Unternehmen gegebenenfalls erläuternde Informationen vor, aus denen die Existenz, die Art und die möglichen Folgen dieser Ereignisse hervorgehen.

Fundstelle(n):
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SAAAJ-58279

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