1. ESRS-Kategorien, Berichterstattungsbereiche und Formulierungsgrundsätze
1.1 ESRS-Kategorien
9.
Themenbezogene ESRS können spezifische Anforderungen enthalten, die die allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 ergänzen. ESRS 2 Anlage C Angabepflichten/Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten, enthält eine Liste der zusätzlichen Anforderungen in themenbezogenen ESRS, die das Unternehmen zusammen mit den allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 erfüllen muss.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279