ESRS 1 84.
7. Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
7.1 Darstellung von Vergleichsinformationen
84.
Wenn das Unternehmen Vergleichsinformationen übermittelt, die von den im vorangegangenen Zeitraum übermittelten Informationen abweichen, muss es Folgendes angeben:
die Differenz zwischen den im vorangegangenen Zeitraum gemeldeten Zahlen und den korrigierten Vergleichszahlen und
die Gründe für die Anpassung der Zahlen.
Fundstelle(n):
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SAAAJ-58279