ESRS 1 84.

7. Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

7.1 Darstellung von Vergleichsinformationen

84.

Wenn das Unternehmen Vergleichsinformationen übermittelt, die von den im vorangegangenen Zeitraum übermittelten Informationen abweichen, muss es Folgendes angeben:

  1. die Differenz zwischen den im vorangegangenen Zeitraum gemeldeten Zahlen und den korrigierten Vergleichszahlen und

  2. die Gründe für die Anpassung der Zahlen.

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SAAAJ-58279