ESRS 1 78.

6. Zeithorizonte

6.4 Definition von „kurz-, mittel- und langfristig” für die Zwecke der Berichterstattung

78.

Das Unternehmen verwendet eine zusätzliche Aufschlüsselung für den langfristigen Zeithorizont, wenn Auswirkungen oder Maßnahmen in einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren zu erwarten sind, wenn dies erforderlich ist, um den Nutzern von Nachhaltigkeitserklärungen relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.

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SAAAJ-58279