6. Zeithorizonte
6.4 Definition von „kurz-, mittel- und langfristig” für die Zwecke der Berichterstattung
77.
Bei der Erstellung seiner Nachhaltigkeitserklärung legt das Unternehmen zum Ende des Berichtszeitraums folgende Zeitabstände fest:
für den kurzfristigen Zeithorizont: den Zeitraum, den das Unternehmen in seinem Abschluss als Berichtszeitraum zugrunde gelegt hat,
für den mittelfristigen Zeithorizont: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums gemäß Buchstabe a) bis zu fünf Jahren und
für den langfristigen Zeithorizont: mehr als 5 Jahre.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279