ESRS 1 7.
1. ESRS-Kategorien, Berichterstattungsbereiche und Konventionen für die Ausarbeitung
1.1 ESRS-Kategorien
7.
Im ESRS 2 werden Angabepflichten in Bezug auf die Informationen festgelegt, die das Unternehmen auf einer allgemeinen Ebene in Bezug auf alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte in den Berichterstattungsbereichen Governance, Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Ziele vorlegen muss.
Fundstelle(n):
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SAAAJ-58279