ESRS 1 65.

5. Wertschöpfungskette

5.1 Berichtendes Unternehmen und Wertschöpfungskette

65.

Das Unternehmen berücksichtigt wesentliche Informationen zur Wertschöpfungskette, wenn dies erforderlich ist, um

  1. es den Nutzern von Nachhaltigkeitserklärungen zu ermöglichen, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens nachzuvollziehen, und/oder

  2. Informationen zu erstellen, die den qualitativen Merkmalen von Informationen gemäß Anlage B dieses Standards entsprechen.

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SAAAJ-58279