ESRS 1 55.

3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen

3.7 Grad der Aufschlüsselung

55.

Bei der Festlegung des geeigneten Grades der Aufschlüsselung für die Berichterstattung berücksichtigt das Unternehmen die bei seiner Bewertung der Wesentlichkeit zugrunde gelegte Aufschlüsselung. Je nach Sachverhalt und Umständen des Unternehmens kann eine Aufschlüsselung nach Tochterunternehmen erforderlich sein.

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SAAAJ-58279