ESRS 1 55.
3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen
3.7 Grad der Aufschlüsselung
55.
Bei der Festlegung des geeigneten Grades der Aufschlüsselung für die Berichterstattung hat das Unternehmen die bei seiner Wesentlichkeitsanalyse zugrunde gelegte Aufschlüsselung zu berücksichtigen. Je nach Sachverhalt und Umständen des Unternehmens kann eine Aufschlüsselung nach Tochterunternehmen erforderlich sein.
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SAAAJ-58279