ESRS 1 51.
3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen
3.5 Finanzielle Wesentlichkeit
51.
Die Wesentlichkeit von Risiken und Chancen wird auf der Grundlage einer Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem potenziellen Ausmaß der finanziellen Auswirkungen bewertet.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279