ESRS 1 47.

3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen

3.5 Finanzielle Wesentlichkeit

47.

Bei dem Umfang der finanziellen Wesentlichkeit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung handelt es sich um eine Erweiterung des Umfangs der Wesentlichkeit, der bei der Festlegung der Informationen, die in den Abschluss des Unternehmens aufgenommen werden sollten, zugrunde gelegt wird.

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SAAAJ-58279