ESRS 1 46.
3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen
3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen
46.
In Bezug auf positive Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf
dem Ausmaß und Umfang der Auswirkungen (bei tatsächlichen Auswirkungen) und
dem Ausmaß, Umfang und der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen (bei potenziellen Auswirkungen).
Fundstelle(n):
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SAAAJ-58279