ESRS 1 37.

3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen

3.3 Doppelte Wesentlichkeit

37.

Die doppelte Wesentlichkeit hat zwei Dimensionen: die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit. Sofern nicht anders angegeben, werden die Begriffe „wesentlich“ und „Wesentlichkeit“ in allen ESRS verwendet, um sich auf die doppelte Wesentlichkeit zu beziehen.

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SAAAJ-58279