ESRS 1 3.
Ziel
3.
Ziel dieses Standards (ESRS 1) ist es, ein Verständnis für den Aufbau der ESRS, die Konventionen für die Ausarbeitung und die zugrunde liegenden Konzepte sowie die allgemeinen Anforderungen an die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen gemäß der Richtlinie 2013/34/EU in der durch die Richtlinie (EU) 2022/2464 geänderten Fassung zu vermitteln.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279