ESRS 1 19.
2. Qualitative Merkmale von Informationen
19.
Bei der Erstellung seiner Nachhaltigkeitserklärung hat das Unternehmen Folgendes anzuwenden:
die grundlegenden qualitativen Merkmale von Informationen, d. h. Relevanz und wahrheitsgetreue Darstellung, und
die erweiterten qualitativen Merkmale von Informationen, d. h. Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit.
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SAAAJ-58279