ESRS 1 16.
1. ESRS-Kategorien, Berichterstattungsbereiche und Formulierungsgrundsätze
1.3 Formulierungsgrundsätze
16.
In den ESRS werden die im Rahmen der Angabepflichten anzugebenden Informationen strukturiert aufgeführt. Jede Angabepflicht besteht aus einem oder mehreren unterschiedlichen Datenpunkten. Der Begriff „Datenpunkt“ kann sich auch auf ein beschreibendes Unterelement einer Angabepflicht beziehen.
Fundstelle(n):
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SAAAJ-58279