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ESRS 1 15.

1. ESRS-Kategorien, Berichterstattungsbereiche und Formulierungsgrundsätze

1.3 Formulierungsgrundsätze

15.

In allen ESRS werden Begriffe, die im Glossar der Begriffsbestimmungen (Anhang II) definiert sind, fett und kursiv dargestellt, es sei denn, ein definierter Begriff wird in demselben Absatz mehr als einmal verwendet.

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SAAAJ-58279

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