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ESRS 1 134.

10. Übergangsbestimmungen

10.2 Übergangsbestimmung in Bezug auf Kapitel 5 „Wertschöpfungskette“

134.

Die Absätze 132 und 133 gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem relevanten Akteur in der Wertschöpfungskette um ein KMU handelt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279

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