ESRS 1 12.

1. ESRS-Kategorien, Berichterstattungsbereiche und Konventionen für die Ausarbeitung

1.2 Berichterstattungsbereiche und Mindestinhalt der Angaben in Bezug auf Strategien, Maßnahmen, Ziele und Parameter

12.

Die Angabepflichten im ESRS 2, in themenbezogenen ESRS und in sektorspezifischen ESRS sind in folgende Berichterstattungsbereiche unterteilt:

  1. Governance (GOV): die Verfahren, Kontrollen und Vorgänge im Bereich der Governance zur Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (siehe ESRS 2 Kapitel 2 Governance);

  2. Strategie (Strategy and business model, SBM): das Zusammenspiel der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens mit dessen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, einschließlich des Umgangs des Unternehmens mit diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen (siehe ESRS 2 Kapitel 3 Strategie);

  3. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impact, risk and opportunity management, IRO): das bzw. die Verfahren, mit dem/denen das Unternehmen

    1. Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt und ihre Wesentlichkeit bewertet (siehe IRO-1 in Abschnitt 4.1 des ESRS 2)

    2. sowie wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte mittels Strategien und Maßnahmen angeht (siehe Abschnitt 4.2 des ESRS 2);

  4. Parameter und Ziele (Metrics and targets, MT): die Leistung des Unternehmens, einschließlich der von ihm festgelegten Ziele und der Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele (siehe ESRS 2 Kapitel 5 Parameter und Ziele).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279