ESRS 1 109.

7. Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

7.8 Berichterstattung über Chancen

109.

Bei der Berichterstattung über Chancen sollte die Angabe aus beschreibenden Informationen bestehen, die es dem Leser ermöglichen, die Chancen für das Unternehmen oder den gesamten Sektor nachzuvollziehen. Bei der Berichterstattung über Chancen hat das Unternehmen die Wesentlichkeit der anzugebenden Informationen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang hat es unter anderem zu berücksichtigen,

  1. ob die Chance derzeit genutzt wird und in seine allgemeine Strategie einbezogen wird, oder ob es sich um eine allgemeine Chance für das Unternehmen oder den Sektor handelt, und

  2. ob die Einbeziehung quantitativer Messungen der erwarteten finanziellen Effekte unter Berücksichtigung der Anzahl der Annahmen, die erforderlich sein könnten, und der daraus resultierenden Unsicherheit angemessen ist.

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SAAAJ-58279