ESRS 1 107.

7. Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

7.7 Klassifizierte und vertrauliche Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen

107.

Wenn das Unternehmen Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen oder eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auslässt, weil sie die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien erfüllen, so muss das Unternehmen der betreffenden Angabepflicht nachkommen, indem es alle anderen Informationen angibt.

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SAAAJ-58279